Hallo ,
@ LordofCarni: Es handelt sich um eine deutsche Ausführung.
Ich habe nun Kontakt mit dem Kia-Kundenservice aufgenommen und Ihnen meinen Fall geschildert.
Nun darf ich einen Antrag auf Wiedereingliederung in die Garantie stellen. Grundsätzlich habe ich meine Garantieansprüche vorerst verloren.
Meine Chance auf Wiedereingliederung seien jedoch sehr gut, da die Überschreitung lediglich bei der "Ölwechselwartung" (Mein Vorbesitzer ist von der Erstzulassung ausgegangen) erheblich überschritten wurde und es nicht vorsätzlich geschehen sei.
Über die Tatsache ,dass die Garantie vor Verkauf angemeldet wurde hat sich die Dame am Telefon nicht geäußert. Ob dem Händler dort Ärger droht kann ich nicht beurteilen...
@ LordofCarni: Es handelt sich um eine deutsche Ausführung.
Ich habe nun Kontakt mit dem Kia-Kundenservice aufgenommen und Ihnen meinen Fall geschildert.
Nun darf ich einen Antrag auf Wiedereingliederung in die Garantie stellen. Grundsätzlich habe ich meine Garantieansprüche vorerst verloren.
Meine Chance auf Wiedereingliederung seien jedoch sehr gut, da die Überschreitung lediglich bei der "Ölwechselwartung" (Mein Vorbesitzer ist von der Erstzulassung ausgegangen) erheblich überschritten wurde und es nicht vorsätzlich geschehen sei.
Über die Tatsache ,dass die Garantie vor Verkauf angemeldet wurde hat sich die Dame am Telefon nicht geäußert. Ob dem Händler dort Ärger droht kann ich nicht beurteilen...