Freie Werkstatt - Garantie?

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    • Freie Werkstatt - Garantie?

      Moin,

      Ich hoffe, dass das noch nicht gefragt wurde (habe mal die Suchfunktion bemüht und die hat mir ein paar Treffer ausgepuckt, aber nichts handfestes).
      Bei mir in der Stadt gibt es einen Bosch Service, zu dem ich mit meinem alten Mitsubishi immer gefahren bin für die Inspektion und der wirklich immer fair war und v.a. günstig. Jetzt bin ich seit Februar Besitzer eines gebrauchten Pro_Cee'd und habe noch Garantie (EZ 12/08). Als ich beim Bosch Service nachgefragt habe, ob ich die Inspektionen bei denen durchführen lassen kann, ohne dass die Garantie verfällt, konnten die mir leider nicht weiterhelfen, also bin ich jetzt hier.
      Verfällt meine Garantie wenn ich die Inspektion (müsste die 80.000er sein, habe die km noch nicht drauf, aber die Zeit ist um) beim Bosch Service machen lasse? Ich habe hier gelesen, dass die auf die Rechnung schreiben müssen, dass die Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde und sie bei einer Kia Werkstatt anrufen müssen, ob es irgendwelche Updates für das Auto gibt (?).
      Ich würde gerne bei der Werkstatt bleiben, weil ich guten Service gerne unterstütze und ich v.a. die Bremsscheiben/Beläge auch dort wechseln lassen wollte, quasi alles in einem Aufwasch... Der Bosch Mensch hat gemeint, Bremsen komplett kostet ca. 690€ (4 Beläge, 4 Scheiben, Einbau). Ich werde morgen mal bei der ansässigen Kia Werkstatt anrufen und da nach einem Kostenvoranschlag fragen, fürchte aber, dass der deutlich teurer ist. So war zumindest meine Erfahrung bei Mitsubishi Händlern...

      Vielen Dank!
    • Moin....

      ich finde es immer wieder seltsam, sämtliche Infos und Antworten zu der Fragestellung wurden schon mehrfach hier im Board beantwortet... Suchfunktuion wurde ja benutzt, aber warum nicht in einem der bestehenden Themen weiter geschrieben?

      Kurz mal zur Info, Grundsätzlich darf man inspektionen bei freien Werkstätten machen lassen, so diese entsprechend der Herstellervorgaben durchgeführt werden ( empfehlenswert dabei wäre der Originale KIA Wartungsplan sowie der Satz wurde nach Herstellervorgaben durchgeführt auf der Rechnung ). Grundsätzlich ist noch eine KIA Werkstatt zu kontaktieren, ob es evtl irgendwelche Updates gibt. So die Freie zb das Motorsteuergerät nicht auslesen kann, muss dieses ebenfalls in einer KIA Vertragswerkstatt nachgeholt werden. Am Rande sei noch gesagt, es wäre empfehlenswert wenn die auslese Daten von der Freien noch auf einem Speichermedium festgehaltfen werden, sop das man als Kunde im Falle der Garantie das ganze vorlegen kann. Als Summe zusammengefasst, wird es sich nicht unbedingt lohnen eine Freie auf zu suchen und anschliessend noch bei KIA vorbei zu fahren.

      Emails oder anrufe bei KIA bringen ansich die gleiche Antwort, allerdings dazu noch mit dem Verweis auf die Garantiebestimmungen, in denen eigentlich auch ales vermerkt ist.

      Gruß
      Axel
    • Ich werde dann wohl oder übel zu einem Kia Partner gehen, auch wenn mich dieser mit einem Betrag von 560€ für die 80.000er Inspektion geschockt hat.
      Ist das normal für das Auto? Der Mensch am Telefon war auch etwas schockiert über den Preis, hat dann noch verzweifelt versucht das irgendwie rechtzufertigen, finde das aber schon extrem teuer. Selbst meine Mutter zahlt mit ihrem 5er Golf nicht so viel und VW/Audi etc. sind ja bekannt dafür, bei den Inspektionen zuzuschlagen...
    • Habe gerade mit einer anderen Kia Werkstatt telefoniert und die teilten mir einen Betrag von 240€ gesagt (für die 75.000er Inspektion). Inspektion beinhaltet:
      75.000er Inpektion: 72€ (0,9h)
      Korrosionsschutzkontrolle: 24€ (0,3h)
      Ölfilter: 7,22€
      Innenraumfilter: 25€
      Dichtring Ölablass: 0,70€
      Total Super FE 5W-30: 33€ (3,3 Einheiten)
      Brems/Kupplungsflüssigkeit erneuern (optional, solange das noch nicht bei der vorigen gemacht wude): 42€
      Macht gesamt: 241€

      Das hört sich schon mehr nach einem Preis für die Inspektion an...

      P.S. Stundenlohn in Würzburg Auto Löffler: 80€
      P.P.S. Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen, ob die nächste Inspektion (nach 15tkm bzw. 1 Jahr) eine größere ist? Und mir der andere Kia Mensch den Preis genannt hat, statt die 75.000? Falls das im Benutzerhandbuch steht, erschlagt mich nicht. Ich sitze noch auf Arbeit und warte auf einen Termin und wollte mir die Zeit vertreiben ;)
    • Moin,

      während der Garantiezeit gibts nix anderes, wie zur Kia-Werkstatt, auch wenn die Freien mittlerweile aufgeholt haben.
      Auch nach der Garantie bleibe ich bei Kia. Nur, um 50,- zu sparen fahre ich nicht zu ner Freien. Es muss auch nicht immer billiger sein! Lass die mal ein E-Teil besorgen müssen, dann hauen sie die Zeit drauf.
      Die ganzen Diskussionen wurden hier im Forum schon ausführlich behandelt - einfach mal die SuFu nutzen, in allen Bereichen. Was auch für Kia spricht, lass mal irgendwas kaputt gehen, dann kann Kia sagen, du warst in einer freien Werkstatt - und jetzt!?

      Was alles bei den Inspektionen gemacht wird, steht auch im Handbuch - und hier im Forum mit der SuFu zu finden,

      Gruss Uli
    • Dein Problem ist sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene gesetzlich geregelt.

      Kurz gesagt: Inspektionen müssen nicht bei der Vertragswerkstatt durchgeführt werden, sondern dürfen auch bei Fremd- oder freien Werkstätten gemacht werden. Sofern sie nach Herstellervorgaben und fachgerecht im richtigen Turnus (Zeit bzw. km) durchgeführt werden, wird die Garantie nicht angegriffen.

      Voraussetzungen:
      a) keine Hinterhofklitsche eines Kleingewerbetreibenden, sondern eine anerkannte Fachwerkstatt mit Meisterbrief und Innungszugehörigkeit.
      b) Verfügbarkeit des individuellen Wartungsplans. Ist i.d.R. über diverse Web-Zugänge auch für fremde Werken verfügbar, die Hersteller sind zur Veröffentlichung verpflichtet. Der Bosch-Service hat mit Sicherheit darauf Zugriff, ebenso wie der Bosch-Werkstattverbund AutoCrew.
      c) Der Wartungsplan gibt die Vorgaben des Herstellers wieder. OBD, Airbag und Motorsteuerung sind in der Auslesung für gute Werken i.d.R. kein Thema, bei herstellerspezifischen Steuereinheiten (z.B. für Luxussteuerungen von fensterheber, ZV etc.) ist das durchaus mal anders.
      d) ordentliches Wartungsprotokoll, Rechnung und gestempeltes Serviceheft.

      Mach den Service bei deinem Bosch-Mann (die können sowieso fast alles, was Elektronik angeht, eh besser - auch auslesen), und lass vom KIA-Mann das machen, was Bosch-Man nicht kann.

      Da kann auch KIA nix gegen sagen.
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    • Jostor schrieb:

      Dein Problem ist sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene gesetzlich geregelt.
      Was du meinst ist die gesetzliche Gewährleistung, da gab es schon viele Prozesse und solange eine Freie sich an die Herstellervorgaben gehalten hat, muss der Händler(!) nachbessern.

      Bei Kia geht es aber um eine zusätzliche Garantie und die ist freiwillig. Hier gelten die Garantiebedingungen.
    • Nein. ich meine die Garantiebedingungen. :nein:

      Gibt sowohl in der EU-Rechtsprechung wie auch in der deutschen Rechtsprechung Regelungen, wonach ein Hersteller die Garantie-Leistungen NICHT an Inspektionsleistungen ausschließlich der eigenen Vertragswerkstätten binden darf. Der Hersteller darf zur Erfüllung von Garantieleistungen entsprechende Inspektionen und Zeitrahmen zur Bedingung machen, aber den KFZ-Besitzer nicht in die eigenen Werkstätten "zwingen", der Autofahrer hat annähernd freie Werkstattwahl.

      Maßgeblich ist faustformelmäßig nur die qualitative Wahl:
      1) KFZ-Meisterwerkstatt
      2) Innungszugehörigkeit
      3) Werkstatt muss Zugriff auf Herstellerwartungslisten und Originalersatzteile (sofern noch keine namenhaften und qualitativen alternativen Ersatzteile über AfterSalesMarkt verfügbar sind) bekommen. Die Hersteller dürfen den Zugriff EU-weit nicht beschränken.
      4) Entsprechende Dokumentation im Serviceheft, vorliegendes der Herstellervorgabe entsprechendes Wartungsportokoll und ggf. Rechnung der Werkstatt

      Auch wenn manch Markenverkäufer gerne mal behauptet, dass in den ersten 3 Jahren Ersatzteile und Werkstattleistungen nur über ein Markenhaus möglich seien (ist dann schlicht und einfach gelogen).

      Die EU-Rechtsprechung sieht also praktisch vor:
      Ich kaufe einen Neuwagen, lasse die Inspektionen zwar pünktlich, aber nicht beim KIA-Werker machen, sondern bei einer freien Meisterwerkstatt der KFZ-Innung mit Zugriff auf die Hersteller-Wartungslisten, z.B. einen Bosch-KFZ-Dienst oder einem AutoCrew-Partner.
      Diese freie Werkstatt erfüllt die Inspektionsleistungen gemäß Hersteller-Protokoll, zeichnet dafür und dokumentiert im Serviceheft.

      Tritt ein Garantiefall ein, dann haben die Inspektionen als pünktlich und nachweislich fachgerecht erfüllt (das ist entscheidend) zu gelten, unabhängig davon ob da jetzt ein KIA-Stempel oder Fiat-Stempel oder Opel-Stempel oder ein Bosch-Stempel im Heft prangt. Die Rechtsprechung unterstellt, dass eine Meisterwerkstatt der KFZ-Innung qualitativ sach- und fachgerecht arbeitet (Auto ist immer noch Auto - egal, welche Marke).
      Was zu tun ist, erfährt die Werkstatt aus den Protokoll-Vorgaben des Herstellers und entsprechender Reparatur- bzw. Wartungsanweisungen aus entsprechenden Reparaturhandbüchern der Hersteller (heute üblicherweise online, sind vom Hersteller für Werkstätten zugänglich zu machen).

      Ein Hersteller darf auf Basis der fremddurchgeführten Inspektionen sein Garantieversprechen und die Garantieleistung nicht verweigern.

      Weil es eben diese Rechtslage gibt, hat z.B. Hyundai vor einigen Jahren seine Garantie-Bedingungen dieser Gesetzgebung anpassen müssen. Die vormals immer bezeichneten Hyundai-Vertrags- und Servicepartner wichen den Begrifflichkeiten qualifizierter Fachwerkstätten.
      Und was für Benz, VW, Opel, Ford, Hyundai, Fiat, GM, Audi, Citroen, Dacia, Mazda, Renault, Seat, Alfa, Honda, Toyota, Lada, Mitsubishi, Lancia, Nissan, Peugeot, Subaru, Volvo etc. gilt, gilt natürlich auch für KIA.

      Gab vor Jahren diesbezüglich einige bezeichnende höchstrichterliche Grundsatzurteile. Ging auch durch die Fachpresse.
      Hatte ich damals für Eventualitäten nach Kauf des i30 rausgesucht, weil mir mal ein unwissender Hyundai-Werker mit seinen beiden Kameraden "Frech & Dumm" kommen wollte.
      Muss mal schauen, ob ich die Quellen noch habe, dann stelle ich die Verweise hier mal ein. Ansonsten such ich sie bei Gelegenheit noch mal raus.

      Es ist allerdings richtig, dass manchmal ein "kompetenter Fachbetrieb" des Herstellers auf Basis dokumentierter Inspektionsleistungen entsprechend anderer Konkurrenzbetrieb behauptet, dass die Garantie verwirkt sei bzw. ein Garantieantrag nicht möglich sei und der PKW-Besitzer den eigentlich vorliegenden Garantiefall selber zahlen müsse.
      Weil die immer noch auf dem Stand von vorgestern sind oder sich ihrer Pflichten nicht bewusst sind.
      Weil es eben noch jede Menge unwissende Vertragswerkstätten bei allen Marken gibt, die dann Schwierigkeiten machen, hat mir damals mein Fiat-Mann geraten, zur Sicherheit einstweilen beim Vertragswerker zu bleiben, bevor ich zu ihm zurückkehre. Hab ich aber nur für 2 Inspektionen beim i30 gemacht, und bin dann aufgrund deren fehlerhafter Arbeitsweise zu meinem "freien" Fiat-Mann zurückgekehrt, der alle anderen Inspektionen in gewohnt hoher Qualität durchführte. Und ich hatte nie wieder Probleme. Und nicht einen Garantiefall.

      Denn Garantieanträge müssen immer noch über den Hersteller gehen und über dessen Vertragspartnernetz abgewickelt werden.. Aber Achtung: Garantieanträge muss man als Besitzer eines "Garantiefalles" immer selber beim Hersteller/dessen nationaler Vertretung stellen. Gute Vertrags-Werken übernehmen den Garantieantrag in Absprache mit dem Kunden beim Hersteller.

      Schaut mal in eure deutschen Servicehefte und Handbücher. Dort wird hinsichtlich der Inspektionen vermutlich nicht einmal auf die Verpflichtung zum KIA-Vertragspartner verwiesen.
      Und wenn ich holländisch könnte, würde ich das selbe in meinem Serviceheft finden. Warum? Weil KIA das nicht darf.
      Wer ein deutsches Serviceheft hat, lade bitte gerne hier die Garantiebedingungen hoch und wir werden nicht überrascht sein.
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    • Herstellergarantie vs. Inspektion durch Freie Werkstatt

      Hab ich nicht mehr papierhaft im Altfahrzeug-Ordner, nur noch eine Nr. einer Verordnung gefunden.
      Aber diese in Google eigehackt, ergibt für Interessierte schon mal folgenden Link, der genau den erwähnten Sachverhalt wiedergibt:

      Guckst DU

      Ist zwar die Website einer Werkstatt, aber grundsätzlich ist der Sachverhalt kurz wiedergegeben inklusive Quellenverweis.
      Ich such aber noch mal die Details, die ich damals hatte, hatte nämlich auch entsprechende Gerichtsurteile.. Müssten ja noch im WWW sein.
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    • Ich hab davon auch schon mal gehört....

      Mir stellt sich aber Frage, was passiert wenn der Fall einer bevorstehenden Garantieleistung eintritt und ich als Kunde dann KIA beweisen muss (einer muss ja die Beweislast bringen....), dass meine Haus und Hof Stammwerkstatt alles nach KIA Vorgaben gemacht hat, Vorallem rede ich von solchen Sachen wie Ölwechsel (Was nimmt KIA, was hat der freie Schraube da rein gefüllt,,,) usw.

      Für mich ist die 7 Jahres Garantie immernoch eine freiwillige Geschichte des Herstellers..... wer die nutzen will, muss sich an KIA binden... wer das nicht macht, dem bleibt die gesetzlich verankerte Gewährleistungspflicht.

      KIA ist nicht doof, die werden schon wissen, wie sie den Käufern ans Bein pinkeln können, sobald da kein KIA Stempel im Scheckheft ist. Und sei es durch so Softwaregeschichten usw....trotz Urteil bleibe ich da skeptisch.....
    • Der Beweis ist dein regelmäßig datums- und fachgerecht gestempeltes Serviceheft in Verbindung mit den Wartungsprotokollen.
      An Hand derer lässt sich ja die Herstellervorgabe nachvollziehen und abgleichen; außerdem steht die Vorgabe auch im Betriebshandbuch.
      Die Protokolle kriegst du ja samt Rechnung ausgehändigt von deinem inspizierenden KFZ-Innungs-Fachbetrieb.
      Damit ist der Beweis erbracht!
      KIA müsste eher beweisen, dass gegen die Bedingungen gehandelt worden ist. Das nennt sich Beweislastumkehr.
      KIA muss beweisen (!), dass dein Schrauber geschlampt hat.

      Die üblichen software-basierten Handhabungen bestehen im Auslesen der Fehlerspeicher, und die kann nahezu jeder gut sortierte Fachbetrieb und erst recht jeder Boschservice auslesen. Und wenn das der freie nicht hinkriegt, schickt er dich sicherheitshalber einmal zum Kia-Mann. Oder er sorgt selbst für Abhilfe, indem der Freie seinen Markenkollegen um Amtshilfe bittet. Mein "freier" Fiat-Mann z.B. hat sehr gute Verbindungen zu einem KIA-Mitbewerber mit gutem Ruf, weil er auch regelmäßig Kia-Fahrzeuge in der Werke hat, i.d.R. zu Inspektionen. Bei "Spezialfällen" helfen die sich gegenseitig aus. Und so ein Netzwerk werden auch andere gute Werker pflegen.

      Ich habe das gute Glück und Wissen, dass ich mich zu 100% mindestens auf meinen Fiat-Mann verlassen kann; der würde grundsätzlich alles versuchen, was möglich ist, und vermutlich sogar selbst den Garantieweg über seine Verbindungen anstoßen.
      Dazu hab ich den parallelen Kontakt zum Kia-Mann geknüpft, der dann im Zweifel mein zweites sicheres Standbein ist.
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