KFZ- Steuer beim Carni

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    • KFZ- Steuer beim Carni

      Hallo liebe Carni-Fahrer,
      gerade hatten wir uns nun durchgerungen, dass unser "neues" Auto wohl ein gebrauchchter Carnival werden wird :D , nicht zuletzt wegen der Möglichkeit der Zulassung als Kombinationskraftfahrzeug - nun scheint das ja bald nicht mehr möglich zu sein :heul: . Jetzt müssen wir also wirklich mal rechnen, ob wir uns ´nen Carni dann überhaupt noch leisten können/wollen.
      Könntet ihr mil mal verraten, wieviel KFZ-Steuer man für einen Diesel bzw. einen Benziner jährlich zahlen muss, wenn er nicht aufgelastet ist?? ?(
      Konnte man eigentlich nur Diesel auflasen oder auch Benziner? ?( ?(
      Sorry, wenn das irgendwo schon stehen sollte, ich hab´s über die Suchefunktion nicht gefunden. Und für Online-Berchnungen braucht man die Schlüsselnummer..., falls die jemand zur Hand hat, nehm ich auch die...
      Danke schonmal Hazdy
    • Hallo,
      danke schonmal für die Antwort. Habe gerade nochmal gegoogelt, wenn er 7,63 €/100cm² kostet, erfüllt der Carni(Benziner) IMHO die Euro 2 - Norm, stimmt das?? Gilt das auch für Carni 1 ?
      Heißt das, das ist auch irgendeine steuerliche Vergünstigung, die dann auch 2005 oder 2006 wegfällt? ?( ?( ?(

      Und hat noch jemand einen unaufgelasteten Diesel und kann mir was zu den Kosten sagen?
      Danke, Hazdy
    • Steuer eines Carnival II, 2902 ccm Hubraum, Diesel:

      1.
      Aufgelastet wird das Fahrzeug steuerlich als "Lastkraftwagen" eingestuft und kostet jährlich 172,00 Euro.

      2.
      NICHT aufgelastet wird das Fahrzeug steuerlich als "Personenkraftwagen" wie folgt eingestuft:
      'Schadstoffschlüssel' = 51 (Fahrzeugpapiere SchlüsselNr. zu 1, Stellen 5 und 6)
      'Steuersatz' = 16,05 Euro je angefangene 100 ccm, nach §9 Absatz 1 Nr.2 b) bb) Kraftfahrzeugsteuergesetz.

      2902 ccm = 30 x 100

      Jährlich sind das: 16,05 x 30 = 481,00 Euro
      EZ 30.06.2004
    • Original von Mike
      @ Kai-Uwe,
      der Carni wird nicht zum LKW aufgelastet sondern zum Kombinations KFZ. Das ist ein großer Unterschied!

      Mike, ja, das ist korrekt im Sinne der Strassenverkehrsordnung. Im Schein steht korrekterweise "Kombinationsfahrzeug".

      Das Finanzamt allerdings macht diesen Unterschied NICHT. Da gilt ein aufgelasteter Carni als "Lastkraftwagen" und wird auch so besteuert! (Deshalb NUR 172 Euronen).

      Die KFZ-Versicherung stuft den aufgelasteten Carni NICHT als LKW, sondern als "Kombinationsfahrzeug" ein (Gott sei Dank, sonst wäre die Versicherung astronom hoch).


      Diese Ämter-Kombination macht das Auflasten ja so interessant:Beim Finanzamt UND der Versicherung das Günstigste abstauben.
      EZ 30.06.2004
    • Nein,

      Versicherungstechnisch ist es egal.

      Als Lkw hätte ich Ihn nie auflasten lassen.

      Große Nachteile beim Anhänger ziehen, die hat man als KKW nicht.

      Sontagsfahrverbot, in den Ferien Wochenendfahrverbot und auf der Landstraße 60 Km/h Höchsttempo.

      Gruß Mike
    • Aufgelastet ist O.K. - was ist mit 6 Sitzen?

      Hallo erstmal!
      Ist ja interessant, was es hier zu lesen gibt.
      Ich fahre jetzt seit 4 Wochen einen KIA Carnival II oder III (wer weiß denn das schon?) also Diesel. Der Wagen wurde vom Händler aufgelastet (oder Otto-Normal-Deutsch: bekam eine LKW-Zulassung) und gut ... dachte ich!
      Nach 2 Wochen bekam ich vom Finanzamt einen Steuerbescheid, der besagt, je angefangene ccm³ (ist weiter oben nachzulesen) ... also ca 490 Euro sollte ich zahlen.
      Dann habe ich mich beschwert, denn das geht nicht bei Auflastung und wie Ämter so sind .... bislang "keine Antwort"! Aber die kommt bestimmt. SO zahle ich "nur" 172 Euro/Jahr steuern.

      Jedoch!

      Ich habe in einem andern Forum gelesen, daß man auch seinen 7-Sitzer mit dem Ausbau eines Sitzes als 6-Sitzer vom TÜV bestätigen lassen kann und zahlt dann nur. das stand da wirklich, 150 Euro! Ich kann mir das nicht vorstellen, aber mal ehrlich, der aktuelle KIA Carnival ist doch nach den Sitzen her ein 6-Sitzer. Der Siebte sitzt doch halb in der Luft? Ich werde demnächst den mittleren Anschnallgurt entfernen und damit zum, TÜV fahren! Bin gespannt, was die sagen!

      Nochwas zur Angst, daß die Auflastung bald wegfällt: Dies gilt für OFF-Roader wie BMW X5 oder so. Aber nicht für Vans oder Mini-Vans! Die wollen ersteinmal nur an die Off-Roader gehen - die werden ein Erwachen bekommen!

      Kann mir jemand was zum Thema 6-Sitzer schreiben?

      Hat da jemand Ahnung?

      Gibt es jemanden mit Durchblick durch den Steuerdschungel?

      Danke :]
    • Die Zulassung zum Kombinations-KFZ ist nicht von der Sitz-Anzahl abhängig. Es muß "lediglich" die über 2,8 to Zulassung haben und technisch hierfür auch geeignet sein UND das Merkmal eines Kombinationsfahrzeuges erfüllen, nämlich zum Personen- UND Lastentransport geeignet sein.

      Ob nun ein BMW x-5 oder ein Carnival ist egal, hier wird bei der Zulassung UND im KFZ-Steuerrecht NICHT unterschieden.

      Die Konferenz der Länder-Finanzminister hat bisher "nur" entschieden, dass ES geändert werden soll, das WIE ist (lt. Finanzministerium NRW) noch nicht formuliert, entsprechende Verordnungen gibt es noch nicht.

      Gruss

      Günter
    • Hallo,
      erstmal danke für die vielen Antworten! Was da nun bzgl der Auflastung /Zulassung als Kobinations-KFZ kommt, weiß man ja nicht so genau.

      Dass es aber "nur" den SUV´s (schwere Geländewägen) an den Kragen soll, halte ich für ein Gerücht

      Wir haben uns ja nun die letzten Wochen recht intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, und nachdem was ich mir nun angelesen habe, ist´s wohl so wie Günther auch schon schrieb: Zulassungsstelle bzw. Finanzamt unterscheiden nicht zwischen Vans und SUV´s (auch nicht zwischen Pick up´s, Wohnmobilen, Transportern und allem was sonst noch so als Kombinationskfz zugelassen werden kann). Das ist alles das Gleiche. die enormen Neuzulassungen im SUV-Bereich haben die Lawine wohl nur losgetreten. Und als Feindbild in den Medien taugen sie allemal. Dass dann der eine oder andere fahrbare Untersatz einer Großfamilie mit dran ist, wird dann halt hinterher billigend zur Kenntnis genommen ;)


      Wir waren die letzten Tage bei mehreren Kia-Händlern. Darauf angesprochen meinen einige, wer bereits aufgelastet ist , daran wird gaaaaanz sicher nix geändert 8) (Stichwort "Bestandsschutz") 8) 8)

      Aber das glaub´ich ihnen nich´so ganz - schließlich muss ja auch nix im KFZ-Schein geändert werden, damit auch Kombinations-KFZ ´s mehr zahlen müssen, nur im Steuerbescheid :( :( Außerdem wollten sie uns ja einen neuen Carni verkaufen :D :D die ehrlicheren meinten, man weiß noch gar nix....


      Das mit den 6 Sitzen von dem (@Idefix) hatte ich auch gelesen - so wie ich das verstehe hat das aber nix mit Auflastung bzw. der hernach möglichen Zulassung als Kobinations-kfz zu tun. Es ist wohl so, dass, wenn Motoren eigentlich die Euro 3 Norm erfüllen, der Motor aber in einem als 7 -Sitzer zugelassenen Auto läuft, das ganze trotzdem wie ein Motor der Euro 2- Norm besteuert wird. _Wenn_ das so ist, _dann_ kann man dann das mit dem nur 6-Sitze eintragen lassen versuchen.
      Ist wohl bei manchen Vans so, dass die Hersteller mit der EUro 3 Norm der Motoren werben und die Leute trotzdem Euro 2 zahlen dürfen :rolleyes: . Könnte beim Carni auch so sein....
      Aber gilt diese Euro 2/3 geschichte eigentlich überhaupt noch längere Zeit? ?( ?( ?(
      Ist das nicht das, was Ende 04 oder 05 ohnehin wegfällt *grübel*

      Grüße, Hazdy


      endlich auch meine mühselig angelesenen Weisheiten der letzten Wochen losgeworden..... :D :D :D :
    • was muss ich tunt?

      Hallo Leute,

      ich beabsichtige mir einen Carni II Diesel zu kaufen.
      Wie lange das mit der Auflastung auch noch gehen mag ist jetzt mal egal. Was muss ich tun, wie ist die Vorgehensweise umd die Kiste aufzulasten?
      Bei E-Bay gibts unter folgendem Link ein Gutachten:

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…5&ssPageName=STRK:MEWA:IT

      Betreff: Teilegutachten zur Auflastung Kia Carnival II

      Brauch ich das? Nach Geldeingang faxt der einem das Ding zu. Was mach ich dann damit. Wo muss ich hin? Muss ich zum TÜV?

      Danke fuer Eure Antworten!

      Gruss
      internet :tongue: