Touchscreen beim Navi setzt aus

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    • Touchscreen setzt aus

      Hallo, willkommen im "Club der Wartenden"; derzeit sind es schon 6 Wochen. Die Fehlererscheinung (helles Bild und Streifen, die flackern) deutet auf Displayfehler hin - zumindestens ist es bei TV's so. Werde jetzt auch mal ein Schreiben an KIA aufsetzen.. 6 Wochen werden in D allgemein als Obergrenze für Wartezeiten bei Garantiereparaturen angesehen, dann kommt i.A. eine Wandlung...
      Schaun wir mal... X-(
    • Also mit der Wandlung wird es hier nichts werden. Es muss ein wesentlicher Mangel sein der keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstands zulässt. Wenn z.B. beim TV-Gerät das Display defekt ist und Du daher nicht fernsehen kannst hast Du nach einigen erfolglosen Reparaturversuchen ein Recht auf Wandlung oder Tausch. Das Auto wird ja auch ohne Navi noch fahren (ursprünglicher Verwendungszweck), also kein wesentlicher Mangel und daher kein Anspruch auf Wandlung. Aber Anspruch auf Nachbesserung (Austausch oder Reparatur des Navis) / Preisminderung.
      Allerdings gilt das alles nur für die gesetzliche Gewährleistung in den ersten beiden Jahren mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Wird eine Reklamation über die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) abgewickelt, gelten eigene Bedingungen die der Hersteller festlegt. Hier musst Du ihm Fristen setzen und ihn bei Verstreichen dieser in Verzug setzen. Erst dann kannst Du Deine Ansprüche versuchen gerichtlich durchzusetzen.
    • FatsFan schrieb:

      Also mit der Wandlung wird es hier nichts werden.

      Richtig, denn soweit ich weiß gibt es in Deutschland keine Wandlung, es heißt hier "Lieferung einer neuen Sache" als eine Möglichkeit der Nacherfüllung gemäß § 437 BGB. Die andere Möglichkeit ist die Beseitigung des Mangels.
      Es muss ein wesentlicher Mangel sein der keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstands zulässt.

      Das ist bei der Sachmangelhaftung so nicht beschrieben, daß es ein wesentlicher Mangel sein muß. Im Gegenteil, jede Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ist ein Sachmangel.
      Wenn z.B. beim TV-Gerät das Display defekt ist und Du daher nicht fernsehen kannst hast Du nach einigen erfolglosen Reparaturversuchen ein Recht auf Wandlung oder Tausch.

      Bei einem Mangel darf der Händler 2x "nacherfüllen", erst dann kann der Kunde mindern oder zurücktreten. Allerdings darf der Händler die Nacherfüllung verweigern, wenn das mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Dann bleibt ihm nur die andere Art. "Zum Beispiel kann sich der Autoverkäufer auf die Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung eines neuen KFZ berufen, wenn lediglich eine Glühbirne beim gelieferten Neuwagen defekt ist. Kann sich der Verkäufer auch bei der verbleibenden Art der Nacherfüllung auf Unverhältnismäßigkeit berufen, so kann der Käufer ohne Fristsetzung zurücktreten oder den Kaufpreis mindern." (Wikipedia)
      Das Auto wird ja auch ohne Navi noch fahren (ursprünglicher Verwendungszweck), also kein wesentlicher Mangel und daher kein Anspruch auf Wandlung. Aber Anspruch auf Nachbesserung (Austausch oder Reparatur des Navis) / Preisminderung.
      Allerdings gilt das alles nur für die gesetzliche Gewährleistung in den ersten beiden Jahren mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Wird eine Reklamation über die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) abgewickelt, gelten eigene Bedingungen die der Hersteller festlegt. Hier musst Du ihm Fristen setzen und ihn bei Verstreichen dieser in Verzug setzen. Erst dann kannst Du Deine Ansprüche versuchen gerichtlich durchzusetzen.

      Ich kaufe ein ganz bestimmtes Auto nicht nur wegen des "ursprünglichen Verwendungszweckes", wie Du es bezeichnest. Das Auto fährt schließlich auch, wenn eine Tür klemmt oder nicht zugeht, oder wenn ein Polster kaputt ist ;( Alle (selbst aus Versehen) zugesicherten Eigenschaften (z. B. Spitzengeschwindigkeit von 220 km/h für ein 60 PS-Auto in einer falsch gedruckten Werbeanzeige) sind beim Kauf bindend, wenn sie nicht vorher korrigiert wurden.
      Und wenn der Mangel am Navi (von dem ich hoffe, daß er bei mir nicht eintritt - welche Herstellungsmonate habt ihr denn?) vom Händler nicht behoben werden kann, dann bleibt letztlich für den Kunden nur eine der nachfolgenden Möglichkeiten.

      Interessant finde ich übrigens in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des BGH, bei der er sich bezüglich der Frage, ob es ein erheblicher Sachmangel ist, an der Frage orientierte, "ob dieser Mangel für viele Interessenten ein Grund sein würde, vom Kauf Abstand zu nehmen (BGH Urteil vom 05.11.2008, Aktenzeichen VIII ZR 166/07)" (gefunden hier)
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Hallo und Danke,

      die ausführlichen Infos über die Gewährleistungs/Garantiebestimmungen sind schon korrekt. Habe bei meiner bisherigen Tätigkeit im TV-Kundendienst für eine weitere koreanische Firma aber auch andere Erfahrungen gemacht... Eine gewisse "Serviceunwilligkeit" muß ich KIA bzw. der Vertragswerkstatt vorwerfen; z.B. könnte man mit Leihgeräten arbeiten... Leider gibt es meistens dann erst Reaktionen, wenn man "eine große Keule schwingt".
      Melde mich mal zum weiteren Verlauf.

      Ahoi aus dem Norden
    • Hallo Leute,

      also mich kann hier sicherlich keiner toppen. Habe seit Anfang März 2012 einen Ceed Edition 7. Radio war nach 200 km defekt (Streifen/ flackern). Mitte März neues Radio über Händler bestellt, da Garantie. Nach zwei Monaten warten wurde angeblich ein falsches Radio geliefert, dass nicht eingebaut werden konnte. Nach weiteren zwei Monaten wurde dann lt. Händler nur ein Radio geliefert, obwohl drei bestellt waren. Dieses Radio hat ein anderer Kunde bekommen, der angeblich noch länger auf ein neues Radio gewartet hat als ich. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Ist wahrscheinlich ein Stammkunde. So sind nun vier Monate vergangen und ich habe noch immer kein neues Radio. Bin echt am verzweifeln. Aber was soll man machen?!?

      Gruß

      Till
    • Till schrieb:

      Aber was soll man machen?!?

      Frist setzen - Gewährleistungsrechte nach BGB einfordern, im Notfall, aber auch nur dann mit Klage drohen, sollte nach Verstreichen einer angemessenen Frist auch erfolgreich sein, da schon so lange gewartet. Aber, wie gesagt, Frist muß gesetzt werden (schriftlich für Nachweis). Ich weiß, daß das blöde ist, erst recht, wenn man den Händler oder einen seiner Mitarbeiter persönlich kennt - aber es geht auch um nicht so geringe Werte. :nein:
      :bye:
      :thumbsup: 25. Februar 2012 :thumbsup:
      Cee'd Sporty Wagon Edition 7

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      *klatschen* Mit meinem Geisterticket war ich am 11. März 2012 NICHT beim Geisterspiel. *klatschen*
    • Zum Thema nicht toppen können:

      Ich hatte im Venga folgenden zeitlichen Ablauf:
      1. Bemängelung am 08.09.2010
      Neues Navi bestellt am 23.09.2010
      Neues Navi eingebaut am 01.02.2011

      Jetzt habe ich einen Ceed ohne Navi!

      Gruß,
      Lachgummi
    • Sorry, bei 4 Monaten hätte ich denen ganz anders noch Druck gemacht. Das Teil ist doch lieferbar, war bei mir doch auch in 3 Wochen da und der Händler hat es auch nur ganz normal bestellt. Entweder ist der Händler unfähig, Unwillens oder es gibt andere nicht bekannte Gründe.

      Hast Du den Wagen dort gekauft? EU-Import? In jedem Fall würde ich spätestens nach 8 Wochen sachlich aber bestimmt bei Kia nachfragen...
    • Rückfahrkamera stürzt ab

      Hallo zusammen,

      ich habe jetzt seit fast zwei Monaten den Ceed SW 1.4 Edition 7 und bin soweit zufrieden, wobei mir der Spritverbrauch sehr hoch vorkommt, mit einer Tankfüllung komme ich knapp 500km, wobei ich wirklich harmlos fahre.

      Heute morgen ist mir schon zum 2. Mal die Rückfahrkamera abgestürzt, beim Rückwärtsfahren bleibt das Bild einfach stehen und auch sonst lässt sich dann am Radio etc. nicht mehr verstellen. Auto neu starten bringt nicht, selbst dann bleibt die Rückfahrkamera an. Beim 1. Absturz ging die Kamera nach ca. 5min aus und beim Neustart war dann wieder alles normal.

      Heute wieder das gleiche, allerdings hoffe ich, dass die Kamera auch nach ein paar Minuten aus war und nicht immer noch läuft (ich musste leider zur Bahn und konnte das nicht kontrollieren).

      Hat jemand von euch auch Probleme damit oder kann mir einen Rat geben?

      Außerdem verstehe ich die Technik der Türverriegelunng noch nicht ganz, wenn ich aussteige, sind mal alle Türen verriegelt und mal nicht verriegelt, woran liegt das? Ich finde es immer nervig, erst die FFB zu drücken, bevor ich etwas von der Rückbank nehmen will.

      Vielen Dank und liebe Grüße
      Jemma
    • Hallo,

      wegen den Problemen mit der Rückfahrkamera solltest du mal eine Werkstatt aufsuchen, hast ja schließlich Garantie.

      Zur Türverriegelung: Wenn du den Zündschlüssel abziehst bevor du eine Tür öffnest, werden alle Türen entriegelt. Wenn du vorher eine Tür öffnest wird nur diese entriegelt. Mir persönlich gefällt diese Logik ehrlich gesagt nicht so sehr. Aber das nur so nebenbei ;)

      Schönen Gruß
      Micha